ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.0 Geltungsbereich
1.1 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der WELF ONLINE GmbH, Danziger Str.10, 48691 Vreden (nachfolgend „Welf online“ genannt). Für zukünftig abgeschlossene Ergänzungs- oder Folgeaufträge gelten die AGB entsprechend.
1.2 Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn sie von Welf schriftlich bestätigt wurden. Durch schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, soweit Welf online sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2.0 Auftragserteilungen
2.1 Sämtliche Angebote von Welf online sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Eine E-Mail gilt insoweit als Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie von Welf online schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Alle Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums wie zum Beispiel an Angebotsunterlagen in jeglicher Form, besonders Konzepte, Präsentationen, Storyboards, Planungen, Kalkulationen und dergleichen bleiben Welf online vorbehalten. Diese sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder in ihrer Gesamtheit noch in Teilen zugänglich gemacht werden.
3.0 Budget/Preise/Honorar
3.1 In den vertraglich vereinbarten Preisen (Budget) sind die gesamten Herstellungskosten enthalten, sofern die Fotos/Videos nach den bei Auftragserteilung bestehenden Vorgaben, insbesondere nach dem genehmigten Drehbuch/Moodboard hergestellt wird. Im Budget inbegriffen ist auch die Bereitstellung einer vorführfähigen Erstkopie eines Videos und/oder eine Auswahl von Fotos, deren Format von den Parteien bei Vertragsunterzeichnung schriftlich zu vereinbaren ist.
3.2 Im vereinbarten Budget ist eine Änderungsschleife für Korrekturen und Änderungen enthalten. Das bedeutet, dass Welf online Änderungswünsche des Auftraggebers berücksichtigt, sofern diese zeitlich nicht mehr als einen halben Arbeitstag beanspruchen. Änderungen an bereits durch den Auftraggeber abgenommenen Produktionsteilen und -elementen (Musik, Schnitt, etc.) oder bei schon abgenommenen Fotos, stellen keine Korrektur, sondern eine kostenpflichtige Nachbestellung dar.
3.3 Wünscht der Auftraggeber vor der Abnahme eines Videos/Fotos Änderungen des zeitlichen Ablaufs, des Manuskripts, des Drehbuches/Moodboards oder der bereits hergestellten Arbeiten, gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Welf online hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
3.4 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche eines Drehs/Shootings (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus entstehende Mehrkosten sind durch den Auftraggeber gesondert zu erstatten. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage/Shootingtage, die nicht auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von Welf online zurückzuführen sind.
3.5 Wird ein Nachdreh/weiteres Shooting erforderlich, ohne dass dies durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Welf online verursacht wurde, z. B. durch Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
3.6 Kosten für Reise und Unterkunft von Welf online, etwaigen Schauspielern und Erfüllungsgehilfen sind im Budget nicht enthalten, sondern werden nach vorheriger Absprache und Kostennennung gesondert von Welf online nach Aufwand berechnet und sind vom Auftraggeber auf Nachweis durch Welf online gesondert zu erstatten. Produktionsbedingte Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Interkontinental-Flüge in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten werden mit dem PKW mit 0,50 €/km, mit dem Kleintransporter (o.Ä. wie beispielsweise einem VW T6) mit 0,70 €/km und mit einem LKW ab 7,5 t mit 1,40 €/km berechnet.
4.0 Zahlungsbedingungen
4.1 Der Auftraggeber leistet gegen Rechnungsstellung folgende Zahlungen:
30% nach Auftragserteilung
40% nach Produktion bzw. Drehende
30% nach Fertigstellung
Etwaige Zusatzkosten/Verlängerungstage werden mit der Abschlussrechnung nach Aufwand vergütet.
4.2 Alle Zahlungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
4.3 Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage netto.
4.4 Kommt der Auftraggeber mit einer der in Ziffer 4.1 genannten Zahlungen in Verzug, verschiebt sich der Abgabetermin entsprechend der Anzahl der Tage, mit denen der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet. Welf online ist berechtigt, darüber hinaus einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen, der beispielsweise für die längere Vorhaltung von Darstellern, Personal, Produktionsequipment etc. entsteht.
5.0 Herstellung / Archivierung
5.1 Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber vor Beginn der Herstellung des Welf online zur Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuchs oder eines angepassten standardisierten Drehbuchs oder eines in Absprache mit dem Auftraggeber individuell erarbeiteten Konzepts/Drehbuchs.
5.2 Ist die Erstellung eines Drehbuches nicht vorgesehen, sind das vereinbarte Konzept und die Inhalte des Videos/der Fotoproduktion spätestens bei Auftragserteilung auf andere Weise schriftlich festzulegen.
5.3 Nach der Annahme des Auftrags und Freigabe des Konzeptes bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung der Produktion. Während dieser Zeit sucht Welf online gemeinsam mit dem Auftraggeber einen Termin und beginnt bereits jetzt mit der Vorproduktion (zum Beispiel Anfragen von Dienstleistern, Location, Equipment, etc.).
5.4 Die künstlerische und technische Gestaltung des Videos/ der Fotos obliegt Welf online. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts trägt der Auftraggeber die Verantwortung, soweit seine Vorgaben durch Welf online befolgt wurden. Nach den Arbeiten bringt Welf online das digitale Material in die Postproduktion, wo anschließend der erste Rohschnitt/ die ersten Auswahlbilder auf Basis des Konzepts erstellt werden.
5.5 Nach Fertigstellung der Postproduktion erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die vorläufige Fassung des Videos/ Fotos anzusehen. Erklärt sich der Auftraggeber mit dem Ergebnissen einverstanden, ist insoweit eine spätere Beanstandung ausgeschlossen.
5.6 Die Übergabe von Rohschnitt und fertigen Videos/ Fotos erfolgt durch Freigabe auf einer vom Server Hoster Hetzner betriebenen Nextcloud Instanz, vom Betreiber auch StorageShare gennat.
5.7 Soweit es die Produktion erfordert, ist Welf online berechtigt und verpflichtet, die Rechte des Auftraggebers zu wahren, insbesondere hat er den an der Produktion Beteiligten (z.B. Sportlern, Prominenten, Mitarbeitern des Auftraggebers, etc.) die notwendigen Weisungen zu erteilen.
5.8 Welf archiviert das fertig gestellte Video/ Foto maximal 6 Monate nach Auslieferung in einem von uns ausgewählten Speicher. Gegen Aufpreis von 500,00€/netto kann der von uns fertiggestellte Film/ Video 12 Monate lang in der Cloud aufbewahrt werden. Das Rohmaterial wird nicht auf einem externen Datenträger gespeichert und wird nach Beendigung des Auftrags vernichtet. Sofern eine Sicherung des Rohmaterials auf unserem Speicher gewünscht ist, wird ein Aufschlag von 1.000,00€/netto für 12 Monate fällig. Für jedes weitere Jahr werden 250,00€/netto berechnet. (Verweis auf Total Buyout siehe auch 11.10)
6.0 Gewährleistung / Freistellung
6.1 Welf online gewährleistet und versichert, dass sie sämtliche nach diesem Vertrag übertragenen und eingeräumten Rechte persönlich wahrnimmt und diese Rechte weder ganz noch teilweise einem Dritten einräumt, diese Rechte nicht mit dem Recht eines Dritten belastet und auch kein Dritter mit der Wahrnehmung dieser Rechte beauftragt wird.
6.2 Welf online stellt den Auftraggeber sowie Dritte, die von dem Auftraggeber die vertragsgegenständlichen Rechte eingeräumt erhalten, von Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der jeweiligen vertragsgegenständlichen Auswertung der Videos/ Fotos erhoben werden, frei.
6.3 Welf online versichert ferner, dass Aufnahmen von in der Produktion abgebildeten Personen, mit Ausnahme von Ziffer 7.4, nur mit Einwilligung der Betroffenen gemacht wurden und dass diesen die Verwendungszwecke bekannt sind.
7.0 Verantwortlichkeit/Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Für die sachliche Richtigkeit des Videoinhalts/ Fotoinhalts, insbesondere in Bezug auf Werbe- und Produktaussagen, sowie die rechtliche Zulässigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.
7.2 Welf online arbeitet bei der Herstellung der Produktion in engem Kontakt mit dem Auftraggeber und berücksichtigt seine Wünsche; dies gilt insbesondere auch für die inhaltliche und formale Gestaltung des Videos/ der Fotos.
7.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungshilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Welf online kostenlos erbracht werden. Für die Produktion von Welf online erforderliche Informationen, Unterlagen, Logos, Grafiken, Dateien und Dokumente werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
7.4 Bei Dreharbeiten/Fotoshooting auf dem Firmengelände oder in den Büro- oder Produktionsräumen oder Privaträumen des Auftraggebers, stellt dieser sicher, dass die in der Filmproduktion abgebildeten Personen, eine dem Auftraggeber von Welf online überlassene Einwilligungserklärung unterzeichnet haben.
8.0 Produktionspläne
8.1 Vor Beginn der Herstellung legen der Auftraggeber & Welf online gemeinsam einen Produktionsplan und einen Zeitpunkt für die Fertigstellung des Videos/der Fotos fest. Der Produktionsplan, in dem wichtige Meilensteine definiert werden (z.B. Abgabe des Konzeptes, Tag der Konzeptfreigabe, etc.), wird als Anlage zum Vertrag genommen. Im Produktionsplan findet sich eine Aufnahmeliste mit Angabe der voraussichtlichen Aufnahmetagen und den entsprechenden Uhrzeiten.
8.2 Stellt sich im Verlauf der Herstellung heraus, dass der vereinbarte Produktionsplan nicht eingehalten werden kann, hat Welf online den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
8.3 Ist eine Herstellungsdeadline zwischen den Parteien vereinbart, ist diese für Welf online nur dann verpflichtend, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 6.0 nachkommt und die vereinbarten Zahlungsziele einhält.
8.4 Sofern eine Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die der Auftraggeber oder ihm zurechenbare Dritte zu vertreten haben, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erbracht werden, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer solchen Verzögerung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8.5 Für den Fall, dass der vereinbarte Fertigstellungszeitpunkt aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden kann, die Welf online trotz der gebotenen Sorgfalt weder beeinflussen noch vorhersehen kann (z.B. höhere Gewalt, Naturgewalten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) gilt Ziffer 8.4 entsprechend.
8.6 Der Auftraggeber benennt eine Kontaktperson, die Welf online während des gesamten Zeitraums der Leistungserbringung für Auskünfte zur Verfügung steht und die ermächtigt ist, für den Auftraggeber rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen abzugeben.
8.7 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig oder in der benötigten Qualität nach, so sind die hieraus entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.
8.8 Expresslieferungen sind innerhalb von 48 Stunden gegen Aufschlag von 100% der Post-Produktionskosten möglich. Dabei wird dem Auftraggeber eine Erstversion vorgestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt in der ersten Korrekturschleife weiter priorisiert. Hierzu werden weitere 48 Stunden intern kalkuliert, sodass dann die finale Version freigegeben werden kann. Eine weitere Beanstandung erfolgt dann wie in 3.0 aufgeführt.
9.0 Auftragsstornierung
9.1 Erfolgt nach Auftragsbestätigung eine Stornierung durch den Auftraggeber, werden die bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Leistungen aus dem Auftrag in Rechnung gestellt (mindestens 1/3 des Auftragsvolumens) abzüglich der ersparten Aufwendungen wie Materialkosten, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc. Sollten für Fremdaufwand, Kosten- oder Stornierungskosten anfallen, werden diese dem Auftraggeber zu 100% weiterberechnet.
9.2 Bei Stornierung von Projekten mit einem Auftragswert von über 20.000 € durch den Auftraggeber, ist die in 4.1 genannte Anzahlung in Höhe von 30% vom Auftraggeber zu zahlen. Sämtliche Kosten und Stornierungskosten für den Aufwand Dritter werden ebenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9.1 Bei Rücktritt durch den Auftraggeber kann Welf online angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgangenen Gewinns und seine Aufwendungen verlangen. An Stelle der konkreten Berechnung der Entschädigung für den Rücktritt, kann Welf online unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden pauschalisierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren geltend machen.
Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
bis drei Monate vor Produktionsbeginn 30 % des vereinbarten Honorars
bis einen Monat vor Produktionsbeginn 60 % des vereinbarten Honorars
ab einem Monat vor Produktionsbeginn 90 % des vereinbarten Honorars
9.2 Berechnungsgrundlagen sind das mit dem Auftraggeber vereinbarte Honorar zzgl. USt., abzüglich der ersparten Aufwendungen (Materialkosten, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc.). Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von Welf online in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Außerdem hat Welf online im Falle des Rücktritts durch den Auftraggeber Anspruch auf alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts im Zusammenhang mit dem Vertrag angefallenen Fremdkosten, Stornogebühren, Ausfallhonorare Schauspieler, Sprecher, etc.
10.0 Abnahme
10.1 Nach Fertigstellung des Videos/ der Fotos übermittelt Welf online dem Auftraggeber eine Kopie des Videos/ der Fotos oder es findet eine Vorführung des Videos statt, bei dem der Auftraggeber die Gelegenheit erhält, das Video/die Fotos auf etwaige Mängel hin zu überprüfen.
10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich das Video/die Fotos in der hergestellten Fassung abzunehmen, es sei denn, er macht gerechtfertigte Mängel geltend. Erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung oder Vorführung, gilt das Video/die Fotos als abgenommen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
10.3 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Videos/der Fotos verpflichtet, sofern das erstellte Video/ die erstellten Fotos den Vorgaben des genehmigten Drehbuchs/Moodboards einschließlich etwaiger Änderungsvorgaben des Auftraggebers entspricht und technisch und qualitativ allgemeinen Standards genügt.
10.4 Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers, die allein auf die künstlerische Umsetzung des genehmigten Konzepts zurückgehen, können nur einmalig geltend gemacht werden. Nach erfolgter Korrektur ist Welf online nicht verpflichtet, weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.
10.5 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Videos/der Fotos noch Änderungswünsche, so kann er die gewünschten Änderungen gegenüber Welf online gerne schriftlich mitteilen. Derartige Änderungen gelten als ein neuer Auftrag und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10.6 Die Entscheidung über die inhaltliche und technische Abnahme als abzunehmender Rohschnitt und als sendefertige Produktion/Abnahme der Fotos trifft der Auftraggeber. Die Abnahme bedarf der Schriftform. Sie gilt als erteilt, wenn sich der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rohschnittvorführung/Zusendung der Fotos äußert. Unbeschadet der vorstehenden Regelung wird das Gesamthonorar in jedem Fall in dem Moment fällig, in dem die betreffenden Leistungen in irgendeiner Weise vom Auftraggeber genutzt werden.
11.0 Urheberrechte
11.1 Nach Fertigstellung des Videos/der Fotos und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt Welf online dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Video/der Fotos ein, soweit sie Welf online selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind. Gibt es ferner keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen, liegt ein Zeitraum von 12 Monaten für den erstellten Content für die erworbene Nutzung zugrunde. Lizenzerweiterungen aus der Produktionsarbeit ergeben sich aus Kosten für Dreharbeiten und Postproduktion, sowie Musiklizenzen oder Models/Schauspieler oder Künstler aller Art. Hier richten wir uns nach der VELMA Tabelle und berechnen einen 100% Aufschlag für die Erweiterung einer 2-Jahreslizenz für die Arbeit aus Produktion und Postproduktion. Etwaige Verhandlungen oder Freistellungen obliegen der Agentur in vollem Umfang.
11.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Videos/ der Fotos für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt, sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.
11.3 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion/des Fotoshootings entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei Welf online und darf für deren eigene Marketingzwecke verwendet werden.
11.4 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, das Video/die Fotos in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Videos zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL, VG Wort, etc.) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und/oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen.
11.5 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Die genannten Nutzungen schließen das Recht ein, die Ausübung der Nutzungsrechte auch durch Dritte vornehmen zu lassen.
11.6 Welf online ist in jedem Fall berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen.
11.7 Welf online erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Videoinhalte als Arbeitsprobe und/oder Referenzmaterial zu eigenen Präsentationswecken (z.B. für Präsentationen vor Kunden, bei Awards und Festivals, auf Messen und Firmenveranstaltungen, im Rahmen von Showreel, Website, Youtube, Vimeo, Facebook, XING, LinkedIn, Instagram, TikTok, Snapchat, etc.) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer das Video/die Fotos zur eigenen Nutzung vorliegen.
11.8 Sofern in Bezug auf einzelne Leistungen (z.B. Sprecherhonorar, Musik, u.ä.) die Verwendung des Videos eingeschränkt ist und dies dem Auftraggeber auch bekannt ist (z.B. lediglich interne Verwendung), verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Nutzungseinschränkungen zu beachten bzw. haftet bei einem Verstoß für evtl. Nachforderungen des jeweiligen Urhebers.
11.9 Sofern der Auftraggeber eigenes Musik- und Bildmaterial beisteuert, welches nicht durch die Produktion lizenziert oder angefragt wurde, steht der Auftraggeber selbst dafür ein, dass die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt wurden (chain of title). Dies gilt auch für durch die Aufnahmen tangierte Persönlichkeitsrechte der im Bildmaterial festgehaltenen Personen (Rechte am eigenen Bild).(klärt Gerrit)
11.10 Ein Total Buyout ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich.
11.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen von Welf online genehmigten Änderungen durch Welf online selbst vornehmen zu lassen, es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
11.12 Der Übergang der Rechte erfolgt mit Ablieferung der Musterkopie/n an den Auftraggeber und Bezahlung der Herstellungskosten. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der von Welf online erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet.
12.0 Musikrechte / GEMA / KSK
12.1 Für den Rohschnitt übersendet Welf online dem Auftraggeber 3 Musikvorschläge, die sich vom Stil her unterscheiden, aber nach Ansicht von Welf online gut zum Produkt passen.
12.2 Welf online kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die Vorauswahl den Musikgeschmack des Auftraggebers trifft. Der Film und die Musikauswahl erfolgen zielgruppenaffin.
12.3 Sollte dem Auftraggeber die übersandte Musik nicht zusagen, sendet Welf online kostenlos 2 Alternativvorschläge zu.
12.4 Sagen auch diese Alternativvorschläge dem Auftraggeber nicht zu, kann dieser selbst Musikvorschläge unterbreiten oder Welf online gegen Vergütung der zusätzlichen Recherchekosten weitere Musikalternativen suchen lassen.
12.5 Für den Fall, dass die Musik von einem der Partner-Komponisten von Welf online komponiert wird, kommt der Vertrag über die Komposition der Musik zwischen dem Komponisten und Auftraggeber direkt zustande. Welf online ist insoweit nur Vermittler.
12.6 Die letztendliche Musikauswahl obliegt dem Auftraggeber.
12.7 Welf online übereignet dem Auftraggeber rechtzeitig, spätestens jedoch mit Ablieferung des Filmmaterials/Fotomaterials eine komplette Titel-, Urheber- und Interpreten Liste.
12.8 Welf online liefert dem Auftraggeber eine Liste aller verwendeten Musikstücke in ihrer Länge mit den Namen des Komponisten, Textdichters. Falls Tonträgermusik verwendet wird, wird außerdem die Herstellerfirma und Produktionsnummer bekanntgegeben.
12.9 Soweit in der Filmproduktion Musik verwendet wird, die in das Repertoire der GEMA/GVL fällt, wird der Auftraggeber die Musikrechte selbst beschaffen.
12.10 Soweit Welf online nach diesem Vertrag berechtigt ist, die Produktion anderweitig zu nutzen, verpflichtet Welf online sich vor einer etwaigen Auswertung der ihm nach diesem Vertrag verbleibenden Rechte das Einverständnis der GEMA, der GVL und sonstiger Berechtigter für die geplante Verwertung einzuholen, sofern in der Produktion Musikwerke verwendet worden sind, an denen der GEMA, der GVL, oder sonstigen Berechtigten Rechte zustehen.
13.0 Haftung
13.1 Für Schäden an Personen oder Sachen, die durch Welf online selbst oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, wie z.B. beauftragte Fremdfirmen wie Techniker, Caterer, etc. verursacht worden sind, haftet Welf online nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
13.2 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet Welf online nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber Welf online ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist Welf online nicht verpflichtet, dem Auftrag fertigzustellen.
13.3 Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der Produktionsinhalte eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung von Welf online ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber trotz vorgebrachter Bedenken des Produzenten die Produktionsinhalte dennoch umsetzen lässt. In diesem Falle hat der Auftraggeber Welf online von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen Welf online geltend gemacht werden, freizustellen.
13.4 Welf online haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung des Auftraggebers, von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesen Dritten auftreten können.
13.5 Finden auf Veranlassung des Auftraggebers Dreharbeiten/Fotoarbeiten in dessen Geschäfts und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung von Welf online für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen.
14.0 Verschwiegenheit / Loyalität
14.1 Die Parteien verpflichten sich – auch für die Zeit nach Vertragende – den Inhalt dieser Vereinbarung sowie alle Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Produktion streng vertraulich zu behandeln. Welf online hat weiterhin über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere über etwaige Betriebsinterna, Personen und Geschäftsgeheimnisse und sonstige Produktionsaktivitäten des Auftraggebers gegenüber Dritten auch nach Vertragende, Stillschweigen zu bewahren.
14.2 Welf onlin ist verpflichtet, die vorstehenden Verpflichtungen auch allen an der Herstellung der Programme Beteiligten ausdrücklich aufzuerlegen und insbesondere auf Geheimhaltung produktionsspezifischer Daten und Informationen gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse und Rundfunk, zu verpflichten.
14.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Vertragsparteien verpflichten sich keine Abwerbung, Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die in Verbindung mit einer Vertragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit vorzunehmen.
15.0 Schlussbestimmungen
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dies die Gültigkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berühren. Die Parteien verpflichten sich zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die im Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das gesetzlich bestimmte Maß.
15.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Von dieser Vereinbarung abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
15.3 Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4 Erfüllungsort ist Vreden.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dieser Vereinbarung in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist – soweit zulässig – das Amtsgericht bzw. das Landgericht Münster, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.
Stand 01.09.2023